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Stadtverwaltung St. Blasien
Am Kurgarten 11
79837 St. Blasien
Tel.: 0 76 72 - 4 14-0
Fax: 0 76 72 - 46 16
MELAP PLUS
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Bernauer und Menzenschwander,
unsere Bewerbung war erfolgreich, Bernau und Menzenschwand sind, zusammen mit zwölf anderen Ortschaften in Baden-Württemberg, in das Modellprojekt MELAP PLUS aufgenommen worden und es stehen bis 2015 erhebliche Fördermittel für Ihre privaten Baumaßnahmen, für Umbauten und Modernisierungen zur Verfügung.
Wenn Sie konkrete Pläne haben, können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen und sich informieren.
Unser städtebaulicher Berater, Herr Martin Wypior, unterstützt Sie bei der Antragstellung, berät Sie zu grundsätzlichen baulichen Möglichkeiten und informiert Sie zur Förderung.
Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie wieder mehr Leben in Ihr Gebäude und in den Ort.
Ziele der Gemeinden
Unsere beiden Gemeinden haben das Ziel, strukturell bedeutsame Maßnahmen anzustoßen. In erster Linie sollen die Schwarzwaldhöfe, die unsere Orte prägen, erhalten werden.
Leerstehende Wirtschaftsteile sollen umgenutzt und Wohnteile grundlegend modernisiert werden, um attraktiven Wohnraum für Familien, die in den Ortschaften leben, zu schaffen. So wird der Abwanderung entgegengewirkt und unsere Orte entwickeln sich lebendig weiter. Wenn Sie Wohnen und Arbeiten unter einem Dach verbinden wollen oder Mehrgenerationenwohnen mit barrierefreien Wohnungen anstreben, können Sie mit der Modellförderung rechnen. Zweitwohnsitze werden nur in Ausnahmefällen gefördert, um ortsbildprägende Gebäude zu erhalten.
Leerstehende und unattraktive Gebäude können abgebrochen werden, wenn für die freiwerdenden Grundstücke eine neue Nutzung gefunden wird. Zur Verbreiterung der Erwerbsbasis und zur Verbesserung des touristischen Angebots fördern wir auch die Schaffung hochwertiger Ferienwohnungen, wenn diese nach DTV (Deutscher Tourismusverband Service GmbH) klassifiziert sind.
Verfahren
Wichtig ist, dass Sie, wenn Sie Baumaßnahmen planen, sich frühzeitig über die Fördermöglichkeiten im Rahmen von MELAP PLUS informieren. Für Anträge gibt es keine Fristen, folgende Unterlagen sind insbesondere erforderlich:
- aussagekräftige Pläne bei genehmigungsfreien Verfahren
- eine Baugenehmigung bei genehmigungspflichtigen Verfahren
- eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Gebäuden, die im Verzeichnis der Baudenkmale eingetragen sind, aber keine
Baugenehmigung benötigen
- eine Kostenschätzung nach DIN 276
- verschiedene Antragsformulare
- eine Fotodokumentation zum Vorhaben
Wir unterstützen Sie gern beim Zusammenstellen der Antragsunterlagen.
Gefördert wird die Schaffung von Wohnraum innerhalb der historischen Ortslage durch Umnutzung vorhandener Gebäude und Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierung, Wohnumfeldverbesserung) an Gebäuden, deren Baujahr in der Regel vor 1959 liegt, einschließlich Grunderwerb und vorbereitenden Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken.
Förderbedingungen
Nicht förderfähig sind Mietwohnungen in Neubauvorhaben, der Grunderwerb zwischen engen Angehörigen und die Mehrwertsteuer. Zuwendungen unter 5.000,- Euro werden nicht bewilligt. Für Grundstückserwerb, Bauten und bauliche Anlagen beträgt die Zweckbindungsfrist 15 Jahre. Der Grunderwerb für eine Maßnahme ist bis zu einem Anteil von 10% an den zuwendungsfähigen Ausgaben auf der Grundlage einer anabhängigen Wertermittlung zuwendungsfähig. Eine Kumulation mit Mitteln anderer öffentlicher Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg ist nur zulässig, wenn dies für die Erhaltung eines stark gefährdeten Kulturdenkmals erforderlich ist. Zuwendungsfähig sind die durch rechnung nachgewiesenen Ausgaben, keine Eigenleistungen. Auf keinen Fall darf vor der Bewilligung mit der Maßnahme begonnen werden.
Die Förderobergrenze pro Eigentümer und Gebäude liegt insgesamt bei 80.000,- €.
Wohnen
Bei privaten Einzelmaßnahmen im Förderschwerpunkt Wohnen sollen Umnutzungen und Modernisierungen Vorrang vor Neubauten in Baulücken haben. Ortsbildgerechte Neubauten in Baulücken werden nur in Bernau in Einzelfällen gefördert. Es werden maximal zwei Wohnungen pro Eigentümer und Gebäude bei Umnutzung und Modernisierung, bei Neubauten nur eine Wohnung gefördert. Die geplanten Maßnahmen sollen dorfgerecht sein und sich gut in die bestehende Bebauung einfügen. Es gelten folgende Bedingungen:
Umnutzung z. B. Wirtschaftsteile oder Werkstätten:
30% der Kosten, max. 40.000,- €/ Wohnung
Förderobergrenze 80.000,- €
Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden:
30% der Kosten, max. 20.000,- €/ Wohnung
Förderobergrenze 40.000,- €
Neubauten in Baulücken:
30% der Kosten, max. 20.000,- €
Ferienwohnungen
Es werden maximal drei Ferienwohnungen zur Privatvermietung gefördert, wenn sie nach DTV (Deutscher Tourismusverband Service GmbH) mit **** klassifiziert sind oder wenn sie barrierefrei im Sinne der EN DIN 18040-2 sind und eine *** Klassifizierung haben. Pro Gebäude und privatem Eigentümer liegt die Förderobergrenze bei 40.000,- €.
Es gelten folgende Bedingungen:
Umnutzung z. B. Wirtschaftsteile oder Werkstätten zu Ferienwohnungen:
15% der Kosten, max. 30.000,- €/ Wohnung
Modernisierung von bestehenden Wohngebäuden zu Ferienwohnungen:
15% der Kosten, max. 20.000,- €/ Wohnung
Bei Neubauten in Baulücken wird eine barrierefreie Ferienwohnung in begründeten Einzelfällen mit 15% der Kosten, max. 20.000,- € gefördert.
Bei der Förderung von Ferienwohnungen für landwirtschaftliche Unternehmer hat das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) Vorrang.
Weitere Auskünfte erhalten Sie bei:
Stadt St. Blasien, Hauptamtsleiterin Sylvia Huber
Tel.: 07672/41453
Gemeinde Bernau, Hauptamtsleiter Bruno Maier
Tel.: 07675/160010
Martin Wypior, Freier Architekt
Tel.: 0711/3890446
oder im Internet unter: http://melap-plus.de



